
Eine kieferorthopädische Behandlung sollte bei einem Kind möglichst frühzeitig beginnen.
Sinnvoll ist, wenn die zweite, späte Wechselgebissphase beginnt, d.h. wenn die Milchbackenzähne durch die bleibenden Zähne ersetzt werden. Dieser Zeitpunkt liegt in der Regel zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr.
In ganz besonderen Fällen kann eine kieferorthopädische Behandlung aber auch zu einem früheren Zeitpunkt notwendig sein. Sofern Zahn- und Kieferfehlstellungen schon im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss zu erkennen sind, ist ein Abwarten auf den vollständigen Gebisswechsel nicht anzuraten. Durch frühzeitige therapeutische Maßnahmen können in diesen Fällen, spätere umfangreiche Behandlungen deutlich verkürzt oder sogar vermieden werden.