Kosten

Kostenrückerstattung der Krankenkassen

Information zur "Gratiszahnspange": Wir sind eine kieferorthopädische Privatpraxis. Eine Rückerstattung von 80% des Kassenvertragstarifs Ihrer Krankenkasse bekommen Sie unter folgenden Voraussetzungen:

Kinder oder Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse. Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5, wird bei der Erstberatung festgestellt).Vor Behandlungsbeginn wird von uns ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung werden 80% des Kassenvertragstarifs erstattet. Das bedeutet, dass bei erfolgreichem Behandlungsabschluss die bislang für eine kieferorthopädische Behandlung übliche Rückerstattung in Höhe von ca. € 1.200,00 auf ca. € 3.700,00 angehoben wird.

Nähere Informationen zur Gratiszahnspange finden Sie auch auf der Website des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden.

Andere Zuschüsse: Ob bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen der bislang übliche Zuschuss (z.B. StGKK: 417,00, SVA: 620,00, BVA: 1000,00 jeweils pro Jahr) auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Kostenüberblick

Erstberatung

Ausführliches Beratungsgespräch (reservierte Zeit: 30 Minuten).
Kosten: € 55,00

Detaillierte Diagnose und Therapieplan

Anfertigung der erforderlichen diagnostischen Unterlagen (Röntgenbilder, Schaumodelle, Kiefergelenksuntersuchung, etc.), medizinische Auswertung und ausführliches Therapiegespräch. Kosten: zwischen € 190,00 und € 490,00 (werden bei Behandlungsbeginn gutgeschrieben)

Therapie „ohne Zahnspange“

Überwachung des Zahnwechsels, bei Erfordernis Einschleifen von Milchzähnen, Abgewöhnung von Lutsch-Angewohnheiten, Steuerung des Zahnwechsels durch vorzeitige Entfernung von Milchzähnen etc.); Zusammenarbeit mit FachärztInnen für HNO, Kinderzahnheilkunde, LogopädInnen, KinderzahnärztInnen etc. Kosten je nach Zeitaufwand zwischen € 100,00 und € 300,00

Milchgebiss (ca. 4. bis 6. Lebensjahr) – Frühbehandlung

Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) mit herausnehmbaren Apparaturen („aktive Platten“) Behandlungsdauer ca. ½ bis 1½ Jahre Kosten zwischen € 900,00 und € 1.400,00 (Pauschale). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

Frühes Wechselgebiss (ca. 6. bis 8. Lebensjahr) – Frühbehandlung

Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) oder von ausgeprägten Kieferfehlstellungen (z. B. Unterkiefer zu weit hinten oder zu weit vorne) mit myofunktionellen Problemen (Mundatmung, inkompetenter Lippenschluss, Einlagerung der Unterlippe hinter den oberen Schneidezähnen etc.) Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre Kosten zwischen € 1.400,00 und € 2.400,00 (Pauschale). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

Spätes Wechselgebiss (ca. 9. bis 11. Lebensjahr)

Therapie von Kreuzbissen (seitlich) mit innenliegenden festsitzenden Apparaturen (Palatinalbogen, Quadhelix etc.); Lückenhalter (bei vorzeitigem Verlust von Milchzähnen) Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre (eventuell Weiterführung der Behandlung mit Multibracket-Apparatur – siehe "Ende Zahnwechsel - bleibendes Gebiss"). Kosten zwischen € 1.400,00 und € 2.400,00 (Pauschale). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

Ende Zahnwechsel - bleibendes Gebiss (ca. 12. bis 16. Lebensjahr)

Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen) Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre. Kosten zwischen € 4.700,00 und € 5.800,00 (Pauschale). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

Bleibendes Gebiss: Schienentherapie (Aligner)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit Kunststoff-Schienen (Aligner wie z.B. Invisalign) Behandlungsdauer 1 bis 3 Jahre. Kosten zwischen € 3.800,00 und € 5.500,00 (Pauschale). Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. StGKK: 417,00, SVA: 620,00, BVA: 1000,00 jeweils pro Jahr) auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Bleibendes Gebiss: außenliegende Brackets (festsitzende Apparatur, Bukkaltechnik)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit außenliegender, festsitzender Apparatur (Metall- oder Keramikbrackets) Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre. Kosten zwischen € 4.700,00 und € 5.800,00 (Pauschale). Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. StGKK: 417,00, SVA: 620,00, BVA: 1000,00 jeweils pro Jahr) auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Bleibendes Gebiss: innenliegende Brackets (festsitzende Apparatur, Lingualtechnik)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit innenliegender, festsitzender Apparatur (Lingualtechnik, unsichtbar) Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre. Kosten zwischen € 6.000,00 und € 7.500,00 (Pauschale). Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. StGKK: 417,00, SVA: 620,00, BVA: 1000,00 jeweils pro Jahr) auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Bleibendes Gebiss: kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie

Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie (festsitzende Apparaturen + chirurgischer Eingriff) bei ausgeprägten Kieferwachstumsstörungen (Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte; zu kleiner oder zu großer Unterkiefer; Gesichtsasymmetrien etc.) Behandlungsdauer 2-3 Jahre. Kosten zwischen € 5.100,00 und € 7.500,00 (Pauschale). Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. StGKK: 417,00, SVA: 620,00, BVA: 1000,00 jeweils pro Jahr) auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Retention

Stabilisierung des Behandlungsergebnisses oder Stabilisierung Behandlungsergebnis OK-Kunststoff-Schiene (nachts zu tragen), UK Drahtretainer geklebt (innenliegend, Eckzahn bis Eckzahn)
Kosten für die erstmalige Anfertigung sind in der Behandlungspauschale inkludiert.